Schulsysteme
Schulsystem in Bayern
Schulsystem in Tschechien
Die Verantwortlichkeit für das Bildungswesen in Deutschland wird durch die föderative Staatsstruktur bestimmt. Nach dem Grundgesetz ist die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben Sache der Länder, soweit das Grundgesetz keine andere Regelung trifft oder zulässt. So ist auch das Schulwesen Ländersache und länderübergreifende Regelungen wie z. B. die Vergleichbarkeit von Zeugnissen und Abschlüssen werden durch die Kultusministerkonferenz (KMK) vereinbart. In Bayern als oberste Dienstbehörde ist für die Schulen das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus (umgangssprachlich: Kultusministerium) zuständig.
Elementarbereich
Der Elementarbereich umfasst Einrichtungen für Kinder unter drei Jahren (Kinder-Krippen) und Kindergärten für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintrittsalter von in der Regel 6 Jahren. Der Besuch dieser Einrichtungen ist freiwillig. Ein Rechtsanspruch des Kindes auf einen Platz in einer vorschulischen Betreuungseinrichtung besteht in Bayern, im Gegensatz zu manchen anderen deutschen Bundesländern, nicht. Die vorschulischen Einrichtungen sollen die Erziehung in der Familie unterstützen und ergänzen sowie Entwicklungsmängel ausgleichen, um den Kindern beste Entwicklungs- und Bildungschancen zu bieten. Für den Besuch von Einrichtungen des Elementarbereichs werden Elternbeiträge erhoben, deren Höhe unterschiedlich ist und die nach dem Einkommen, der Zahl der Kinder oder der Zahl der Familienangehörigen gestaffelt sein können.
In Bayern nutzten im Vergleich zur restlichen Bundesrepublik weniger Kinder vorschulische Betreuungsangebote: Im Jahre 2007 besuchten 10,8% der bayerischen Kinder im Alter von bis zu drei Jahren eine Einrichtung des Elementarbereichs, in der gesamten Bundesrepublik waren es 15,6%. Bei den Drei- bis Fünfjährigen in Bayern lag der Wert 2007 bei 87,9%, im Vergleich zu 89,8% bundesweit.
Primarbereich
Die Grundschule ist eine gemeinsame Pflichtschule für alle Kinder, die das 6. Lebensjahr vollendet haben. Sie umfasst die Jahrgangsstufen 1 bis 4 und ist die gemeinsame Schule für alle Sechs- bis Zehnjährigen. In Bayern wird in der Klasse 4 auf Antrag der Eltern im Mai ein Übertrittszeugnis ausgestellt, in dem festgestellt wird, für welche Schulart das Kind geeignet ist.
Sekundarbereich I
Nach der Grundschule kann man entweder die Mittelschule, die Realschule oder das Gymnasium besuchen. Alle drei allgemein bildenden Schularten des Sekundarbereichs I bauen auf die gemeinsame Grundschule auf.
* Mittelschule
Die Mittelschule in Bayern umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 9 bzw. 5 bis 10 (sog. M-Zweig, M steht für Mittlerer Bildungsabschluss). Der Unterricht ist stark auf berufsbezogene Inhalte ausgerichtet. Alle Schüler, die die 9. Klasse mit Erfolg besucht haben, erhalten das Zeugnis über den erfolgreichen Mittelschulabschluss. In Bayern kann man in der Mittelschule nach der 9 Klasse auch den qualifizierenden Mittelschulabschluss („Quali“) oder nach der 10. Klasse des M-Zweiges den Mittleren Bildungsabschluss (auch „Mittlere Reife“ genannt) erwerben. Mit dem Mittelschulabschluss kann man eine Berufsschule besuchen, mit dem „Quali“ eine Berufsschule oder Berufsfachschule, mit dem Mittleren Abschluss am Ende der 10. Klasse kann man eine Fachoberschule (FOS), Berufsoberschule (BOS) oder Fachakademie besuchen.
* Realschule
Die Realschule umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 10. Sie vermittelt neben einer fundierten allgemeinen Bildung auch Grundkenntnisse für die Berufsausbildung. Am Ende der Jahrgangsstufe 10 findet in Bayern eine einheitliche Abschlussprüfung statt. Wer die Prüfung besteht, erhält das Zeugnis über den Realschulabschluss (= Mittlerer Bildungsabschluss).
* Gymnasium
Das Gymnasium in Bayern umfasst jetzt die acht Jahrgangsstufen 5 bis 12 (sog. G8), noch läuft die Umstellung vom neunjährigen Gymnasium (G9) aufs achtjährige. Im Jahre 2011 werden deshalb in Bayern die Gymnasiasten des neuen G8 und des alten G9 gleichzeitig Abitur machen. Das Gymnasium vermittelt eine vertiefte allgemeine Bildung, die für ein Hochschulstudium befähigt. Mit Bestehen der 10. Klasse erhält man automatisch den Mittleren Bildungsabschluss, mit Bestehen der Abiturprüfung nach der 12. bzw. 13. Jahrgangsstufe die allgemeine Hochschulreife.
Sekundarbereich II
Die Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen im Sekundarbereich II, die von Schülerinnen und Schülern nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht, d. h. in der Regel ab dem 15. Lebensjahr besucht werden können, umfassen allgemein bildende Schulen und berufliche Schulen in Vollzeit- oder Teilzeitform sowie die Ausbildungsbetriebe des sog. dualen Systems.
* Gymnasiale Oberstufe
Zu den allgemein bildenden Schulen gehört die gymnasiale Oberstufe. Sie umfasst in Bayern nun die Jahrgangsstufen 10-12, beim G8 die Jahrgangsstufen 11 – 13 und gliedert sich in eine einjährige Einführungsphase (Kursphase) und eine zweijährige Qualifikationsphase (Kollegstufe), in der es die Einteilung in Klassen nicht mehr gibt. Die Schülerinnen und Schüler haben innerhalb eines vorgegebenen Rahmens gewisse Wahlmöglichkeiten bei der Zusammenstellung ihres Unterrichtsprogramms. Es umfasst Grundkurse, an den bayerischen Gymnasien gibt es in Zukunft keine Leistungskurse mehr, sondern an deren Stelle Seminarfächer, ein wissenschaftlich orientiertes (W-Seminar) und ein berufspraktisches (P-Seminar). Am Ende der gymnasialen Oberstufe wird die Abiturprüfung abgelegt. Sie umfasst in Bayern (G8) fünf Fächer, darunter Deutsch, Mathe und eine Fremdsprache. Zwei Fächer davon werden mündliche geprüft. Mit der bestandenen Abiturprüfung erwirbt man die Allgemeine Hochschulreife, eine Zugangsberechtigung für alle Hochschulen.
* Berufliche Schulen
Zu den beruflichen Schulen in Bayern gehören Berufsschule, Berufsfachschule, Wirtschaftsschule, Fachschule, Fachakademie, Fachoberschule (FOS)und Berufsoberschule (BOS).
Berufsschule
Die Berufsschule umfasst die Jahrgangsstufen 10 bis 12 bzw. 10 bis 13 und vermittelt Allgemeinbildung sowie theoretische berufliche Kenntnisse im sog. dualen System (Die Ausbildung wird an zwei Lernorten durchgeführt: im Betrieb und in der Schule. Die Jugendlichen werden an 3 bis 4 Tagen im Betrieb und an bis zu 2 Tagen in der Berufsschule ausgebildet). Der erfolgreiche Abschluss befähigt zur Berufsausübung als qualifizierte Fachkraft. In Deutschland absolvieren zwei Drittel der Jugendlichen je nach Beruf eine in der Regel dreijährige qualifizierte Berufsausbildung im dualen System.
Berufsfachschule
Berufsfachschulen sind Vollzeitschulen mit einem breiten Spektrum von Fachrichtungen, die der Vorbereitung auf eine Berufstätigkeit oder der Berufsausbildung dienen und gleichzeitig die Allgemeinbildung fördern.
Wirtschaftsschule
Die Wirtschaftsschule zählt zu den Besonderheiten des bayerischen Schulwesens. Sie umfasst die Jahrgangsstufen 7 bis 10, 8 bis 10 oder 10 bis 11 und bildet kaufmännische Nachwuchskräfte aus.
Fachschule
Die Fachschule dient zur beruflichen Weiterbildung, die auf der Grundlage einer beruflichen Erstausbildungen und einer anschließenden Berufstätigkeit in ein- bis dreijährigen Bildungsgängen zu einer weitergehenden Qualifikation im Beruf führt.
Fachakademie
Die Fachakademie dauert zwei bis fünf Schuljahre und bereitet auf eine gehobene Berufslaufbahn vor. Aufnahmebedingungen sind ein Mittlerer Bildungsabschluss und in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung und/oder Berufstätigkeit. Die Fachakademie wird mit einer staatlichen Abschlussprüfung beendet, nach bestandener Ergänzungsprüfung kann man die Fachhochschulreife, bei sehr guter Gesamtnote in beiden Zeugnissen die fachgebundene Hochschulreife erwerben.
Fachoberschule (FOS)
Die Fachoberschule führt in zwei Jahren zur Fachhochschulreife. Das erste Jahr besteht aus einer fachpraktischen Ausbildung in Betrieben sowie Unterricht, während das zweite Jahr allgemeinen und fachbezogenen Unterricht beinhaltet.
Berufsoberschule (BOS)
Die Berufsoberschule ermöglicht Absolventen einer Berufsausbildung im dualen System den Erwerb der Hochschulreife. Sie führt mit zweijährigem Vollzeitunterricht oder entsprechend längerem Teilzeitunterricht zur Fachgebundenen Hochschulreife und mit einer zweiten Fremdsprache zur Allgemeinen Hochschulreife.
Tertiärer Bereich
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es nach dem Stand von Januar 2004 insgesamt 359 staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, die folgende Hochschularten umfassen:
* Universitäten
* den Universitäten gleichgestellte Hochschulen (Technische Hochschulen / Technische Universitäten, Pädagogische Hochschulen, Theologische Hochschulen u. a.)
* Kunst- und Musikhochschulen
* Fachhochschulen (Fachhochschulen wurden 1970/71 als neuer Hochschultyp in das Hochschulsystem der Bundesrepublik Deutschland integriert. Sie erfüllen einen eigenständigen Bildungsauftrag, der geprägt ist vom Praxisbezug in der Lehre.)
Für den Zugang zum Studium an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen ist das Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife oder der Fachgebundenen Hochschulreife (eingeschränkte Fächerwahl) erforderlich.
Die Hochschulprüfungen, die mit der Verleihung eines ersten akademischen Grades verbunden sind, umfassen im herkömmlichen Graduierungssystem: die Diplomprüfung mit Verleihung des Diplomgrades (z. B. Diplom-Psychologe) und immer seltener noch die Magisterprüfung mit Verleihung des Magistergrades (Magister Artium). Die Fachhochschulen verleihen als Abschluss des Studiums den Diplomgrad. Relativ neu an deutschen Universitäten und Fachhochschulen sind die Abschlüsse Bachelor und Master, die (als "modularisierte" Studiengänge) bald den Magisterstudiengang ersetzen werden.
Leistungsbeurteilung
In den ersten beiden Jahrgangsstufen der Grundschule erfolgt am Ende des Schuljahrs in den meisten Ländern zunächst eine Leistungsbewertung in Form eines Berichts. Frühestens am Ende der 2. Klasse erhalten die Schüler nach jedem Schulhalbjahr Zeugnisse mit Noten. Die Beurteilung der Leistungen erfolgt entsprechend einem Notensystem, das sechs Notenstufen umfasst:
1 – sehr gut
2 – gut
3 – befriedigend
4 – ausreichend
5 – mangelhaft
6 – ungenügend
In der gymnasialen Oberstufe erfolgt die Leistungsbewertung nach einem davon abweichenden Punktesystem.
Zeitliche Gliederung
Das Schuljahr beginnt am 1. August und endet am 31. Juli des folgenden Jahres. Der tatsächliche Beginn und das Ende des Schuljahres hängen von den Ferienterminen für die Sommerferien ab. Aus pädagogischen, schulorganisatorischen und klimatischen Gründen wurde der Gesamtrahmen für die Sommerferien auf den Zeitraum von Mitte Juni bis Mitte September begrenzt. Innerhalb dieses Zeitrahmens werden die 6 Wochen Sommerferien in einem rollierenden System langfristig festgelegt, bei dem sich die Länder mit früheren und späteren Ferienterminen abwechseln. Neben den Sommerferien gibt es kürzere Ferienabschnitte, die die Länder jährlich unterschiedlich festlegen. In Bayern geht es um folgende Termine: Allerheiligen (1 Woche), Weihnachten (1 Woche), Frühjahr (1 Woche), Ostern (2 Wochen), Pfingsten (2 Wochen), Sommer (6 Wochen). Die Halbjahrszeugnisse gibt es in machen Bundesländern bereits vor den Weihnachtsferien, in den meisten Bundesländern, so auch in Bayern, jedoch erst im Januar oder Februar.
Die zeitliche Gliederung des Studienjahrs an Hochschulen ist unabhängig von den Schuljahrs- und Ferienregelungen der Schulen. An den Universitäten beginnt das Wintersemester in der Regel Mitte Oktober und endet im Februar, das Sommersemester beginnt ca. Mitte April und endet im Juli. Bei den anderen Hochschulen beginnen und enden die Semester oft früher.
Lehrerausbildung
Die Lehrerausbildung gliedert sich grundsätzlich in zwei Phasen: das Hochschulstudium und die pädagogisch-praktische Ausbildung. Lehramtsstudiengänge (7- bis 9-semestriges Studium) werden an Universitäten, Technischen Hochschulen / Technischen Universitäten, Pädagogischen Hochschulen sowie Kunst- und Musikhochschulen angeboten und werden mit dem Ersten Staatsexamen abgeschlossen. Die pädagogisch-praktische Ausbildung in Form eines sog. Vorbereitungsdienstes (Referendariat) findet an schulpraktischen Seminaren (Studienseminaren) und Ausbildungsschulen statt und dauert in der Regel 24 Monate. Diese zweite Phase endet mit dem Zweiten Staatsexamen, die Voraussetzung, nicht aber Garantie für eine endgültige Anstellung als Lehrer ist.
Nach erfolgreichem Abschluss des Vorbereitungsdienstes können sich die Lehrkräfte für die Einstellung in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis an öffentlichen Schulen bewerben, die Einstellung erfolgt jedoch nicht von der Schule selbst, sondern durch das Kultusministerium.
Stand: Okt. 2016
Die Schulgesetze gliedern den Kern des Bildungswesens in einen dreijährigen Elementar- und einen fünfjährigen Primarbereich sowie in jeweils vierjährige Sekundarstufen I und II. Öffentliche Schulen sind kostenfreie Halbtagseinrichtungen. Die Schulpflicht beginnt mit Vollendung des 6. Lebensjahres und umfasst neun Jahre, formal endet sie also mit dem Besuch der 9. Klassenstufe in der Sekundarstufe I. Ein Großteil der Jugendlichen besuchen jedoch die Sekundarschulen. Im Schuljahr 2010/2011 waren es 98,4 Prozent.
Elementarbereich
Die vorschulische Erziehung erfolgt in Kindergärten (drei- bis sechsjährige Kinder) und Kinderkrippen (für Kinder im Alter bis 3 Jahre). Ihr Besuch ist freiwillig.
Die vorschulische Erziehung unterstützt die physische, psychische und soziale Entwicklung des Kindes und schafft optimale Bedingungen für die Persönlichkeitsentwicklung sowie die Grundvoraussetzungen für die weitere Bildung. Sie erfolgt in der Zusammenarbeit mit der Familie. Der Besuch ist in der Regel kostenfrei (mit Ausnahme der privaten und kirchlichen Einrichtungen). Der Träger kann jedoch Betriebskosten verlangen.
Im Schuljahr 2011/2012 haben 90,6 % der Kinder im Vorschuljahralter einen Kindergarten besucht.
Primarbereich
Die Primarbildung besteht aus den ersten 5 Jahrgangsstufen der Grundschule, ist also für Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren bestimmt. Diese Phase der Grundschule wird als die sg. erste Stufe bezeichnet.
In der Regel wird der Unterricht von einem Lehrer (Klassenlehrer) erteilt.
Sekundarbereich I
In Tschechien entspricht dem Sekundarbereich I die zweite Stufe der Grundschule, das heißt die 6. bis 9. Jahrgangsstufe der Grundschule. Der Übergang von dem Primarbereich in den Sekundarbereich I erfolgt automatisch. Zusammen mit dem Primarbereich bildet der Sekundarbereich I die Schulpflicht.
Ein Schüler kann nach der 5. oder 7. Jahrgangsstufe ins Gymnasium aufgenommen werden und die Schulpflicht hier abschließen. Über die Aufnahme entscheidet eine Aufnahmeprüfung. Der Wechsel aufs Gymnasium ist auch nach der 9. Jahrgangsstufe möglich.
Sekundarbereich II
Im Sekundarbereich II gibt es in Tschechien grundsätzlich drei Schultypen: die allgemein bildenden Gymnasien, vierjährige Berufsoberschulen (BOS) und zwei- bis vierjährige Berufsfachschulen (BFS, Lehre), die verschiedene berufliche Bildungsgänge anbieten. Die Voraussetzung zum Besuch einer Schule des Sekundarbereichs II ist die abgeschlossene Schulpflicht und erfolgreich bestandene Aufnahmeprüfung. Allgemein werden alle Schulen des Sekundarbereichs II als Mittelschulen bezeichnet. Alle vierjährigen Studiengänge werden mit der Abiturprüfung abgeschlossen, das Abiturzeugnis berechtigt zur Bewerbung um einen Studienplatz an einer Fachhochschule oder Hochschule. Im Jahre 2004/2005 haben 91,8 % der Jugendlichen die Sekundarschulen besucht.
Gymnasium
Das Ziel des Unterrichts ist die Vorbereitung für das Studium an einer Hochschule oder Fachhochschule. Als solche vermitteln die Gymnasien vertiefte allgemeine Bildung im sprachlich-literarischen, gesellschaftswissenschaftlichen und mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereich. Es werden vier-, sechs- und achtjährige Studienprogramme angeboten. Das Studium am Gymnasium wird mit der Abiturprüfung abgeschlossen. Für die Zulassung zur Abiturprüfung ist die erfolgreiche Beendigung des letzten Schuljahres notwendig. Die Abiturprüfung besteht aus der Prüfung in Tschechischer Sprache und Literatur, in einer Fremdsprache und in zwei Wahlfächern. Die Prüfung ist mündlich mit Ausnahme eines Essays in der Tschechischen Sprache und Literatur.
Berufsoberschule
Die Berufsoberschulen vermitteln zugleich einen allgemeinen (40 %) und berufsbezogenen (60%) Unterricht in vierjährigen Studiengängen. Aufgrund der Fachrichtung unterscheidet man Berufsoberschulen für Ökonomie, Landwirtschaft, Gesundheitswesen, Pädagogik etc. Die vierjährigen Studiengänge werden mit der Abiturprüfung abgeschlossen, mit der die Studenten berechtigt sind, sich um einen Studienpaltz an einer Hochschule zu bewerben.
In manchen Berufsoberschulen werden auch dreijährige Studiengänge angeboten, die jedoch nur mit einer beruflichen Abschlussprüfung abgeschlossen werden.
Berufsfachschule (Lehre)
In Berufsfachschulen erhalten die Schüler eine fachpraktische Ausbildung in zwei- bis vierjährigen Studiengängen. Gewöhnlich handelt es sich dabei um dreijährige Studiengänge, die mit einer beruflichen Abschlussprüfung abgeschlossen werden. Schüler der vierjährigen Studiengänge schliessen ihr Studium mit der Abiturprüfung ab, die vergleichbar mit der Abiturprüfung der Berufsoberschule ist.
Tertiärer Bereich
Tertiärer Bereich umfasst die Fachhochschule und Hochschule. Für die Zulassung zum Studium an einer Hochschule oder Fachhochschule sind das Abiturzeugnis und die erfolgreich bestandene Aufnahmeprüfung notwendig.
Die Fachhochschulen (höhere Fachschulen) bieten zwei- bis dreijährige praxisorientierte Studienprogramme, die mit der fachlichen Abschlussprüfung – Absolutorium abgeschlossen sind. Absolventen der Fachhochschule erhalten den Titel DiS. (Diplomierter Spezialist).
Studente der Hochschulen können die international anerkannten Abschlüsse Bakkalaureat, Magister und Doktor erreichen und danach unterscheidet man auch die Studienprogramme.
Leistungsbeurteilung
Nach jedem Schulhalbjahr erhalten die Schüler gewöhnlich Zeugnisse mit Noten, die Beurteilung kann jedoch in der Grundschule auch verbal erfolgen. Das Notensystem umfasst folgende Notenstufen:
1 – ausgezeichnet
2 – sehr gut
3 – gut
4 – ausreichend
5 – ungenügend
Zeitliche Gliederung des Schuljahrs
Das Schuljahr beginnt am 1. September, endet am 31. August des folgenden Jahres und wird in zwei Halbjahre geteilt (1.9. – 31.1. und 1.2. – 30.6.). Im Rahmen des Schuljahrs bestehen folgende Ferientermine: Herbstferien (2 Tage Ende Oktober), Weihnachtsferien (23.12. – 2.1.), Halbjahresferien (1 Tag am Ende des Schulhalbjahres), Frühlingsferien (eine Woche), Osterferien (2 Tage), Sommerferien (2 Monate, 1.7. – 31.8.)
Lehrerausbildung
Mit der Ausnahme der Erzieher des Elementarbereichs wird von den Lehrern ein abgeschlossenes Hochschulstudium verlangt. Die Verantwortung für Lehrerausbildung tragen vor allem pädagogische Fakultäten, an denen Lehrer für den Unterricht auf verschiedenen Schulebenen vorbereitet werden. Man unterscheidet hauptsächlich drei Studiengänge: Lehrerstudiengang für Primarbereich, für Sekundarbereich I und für Sekundarbereich II (vier- bis fünfjährige Magisterprogramme). Lehrer der Sekundarbereiche I und II studieren in der Regel in Zweifächerkombination. Das Studium vermittelt erziehungswissenschaftliche, fachwissenschaftliche und fachdidaktische Kenntnisse und Fertigkeiten und umfasst auch insgesamt 10 Wochen Praktika.
In Deutschland gibt es kein einheitliches Schulsystem, das Schulwesen in der Bundesrepublik Deutschland ist Sache der Länder, deswegen konzentriert sich der folgende Vergleich auf das Schulsystem im Bundesland Bayern. Zwischen ihm und dem tschechischen Schulsystem gibt es keine gravierenden Unterschiede. Jedoch bereits bei einem oberflächlichen Vergleich lässt sich feststellen, dass das bayerische Schulsystem differenzierter und vielfältiger ist als das tschechische.
Der Elementar- und Primarbereich in Tschechien und Bayern weisen gemeinsame Merkmale auf. Unterschiedlich ist, dass es sich in Bayern in diesen beiden Bereichen in der Regel um Halbtagseinrichtungen handelt. Der Unterricht (bzw. Krippe oder Kindergarten) endet in der Regel spätestens um 13:30. In Tschechien gehört auch die Jahrgangsstufe 5 noch zum Primarbereich, wohingegen der Primarbereich in Bayern nur die ersten vier Jahrgangsstufen umfasst.
Der Hauptunterschied zwischen dem tschechischen und deutschen (hier bayrischen) Schulsystem liegt in der Struktur des Sekundarbereichs I. Während es in Tschechien erst ab der Jahrgangsstufe 10 zu einer erheblichen Diversifikation der Schularten kommt, verläuft dieser Prozess in Deutschland schon ab der Jahrgangsstufe 5. Die Schülerinnen und Schüler werden nämlich schon nach der 4. Klasse aufgrund ihrer bisherigen Leistungen auf drei Schulformen aufgeteilt, wovon ihr weiterer Bildungsweg wesentlich bestimmt wird. Diese Schulformen sind: Mittelschule (Klasse 5-9 / 5-10), Realschule (Klasse 5-10), Gymnasium (Klasse 5-12 bzw. in Bayern bis vor kurzem und in manchen anderen Bundesländern bis Klasse 13). In Tschechien bleiben die Schülerinnen und Schüler bis zur 9. Klasse zusammen in der zweiten Stufe der Grundschule (ZŠ = základní škola), die man sich wie eine Mischung aus deutscher Mittel- und Realschule vorstellen kann. Eine Ausnahme bilden dabei diejenigen Schülerinnen und Schüler, die bereits nach der 5. oder der 7. Jahrgangsstufe aufs Gymnasium wechseln.
Eine starke Diversifikation gibt es in Bayern auch im Rahmen des Sekundarbereichs II. In diesem Zusammenhang sind vor allem die beruflichen Schulen zu nennen, die eine ganze Reihe von verschiedenen Ausbildungsgängen in Teilzeit- oder Vollzeitform anbieten, d. h. die deutsche Ausbildung ist dual, schulisch und berufspraktisch. Im Unterschied zu dem tschechischen beruflichen Schulsystem ist das bayerische stärker an der Praxis orientiert.
Das neunjährige Gymnasium in Bayern (auch G9 genannt) wird derzeit auf ein achtjähriges (G8 genannt) umgestellt. Die Anzahl an Jahren, die bayerische Schülerinnen und Schüler auf dem Gymnasium verbringen, wird dadurch gleich wie in Tschechien. Ein Unterschied aber bleibt bestehen: In Bayern umfasst das Gymnasium die Jahrgangsstufen 5 bis 12, in Tschechien die Jahrgangsstufen 6 bis 13.
Das deutsche Schulsystem kennt fast keine Aufnahmeprüfungen. Diese Tatsache gehört zu den weiteren wesentlichen Unterschieden. Schülerinnen und Schüler in Deutschland werden in der Regel aufgrund ihrer bislang erworbenen Abschlüsse in weiterführende Schulen aufgenommen. Eine Ausnahme bildet der Übertritt aufs bayerische Gymnasium: In manchen Fällen muss der Schüler dort an einem dreitägigen Probeunterricht teilnehmen, auf Grund dessen dann über seine Aufnahme entschieden wird. Auch an den Hochschulen kann es in Deutschland Aufnahmeverfahren geben. Für manche Studiengänge (wie z. B. Medizin, Pharmazie, Psychologie) bestehen bundesweit Zulassungsbeschränkungen. Je nach Hochschule gibt es bei dort besonders gefragten Studiengängen eigene Zulassungsbeschränkungen. In der Regel entscheidet die Durchschnittsnote beim Abitur über die Zulassung, aber auch die Wartezeit zwischen Abitur und Studienbeginn wird berücksichtig. Seit einigen Jahren können bayerische Hochschulen selbst festlegen, ob auch die Berufsvorbildung der Studienbewerber oder die Ergebnisse eines Auswahlgesprächs über die Zulassung entscheiden. Im tschechischen Schulsystem ist mit fast jedem Wechsel an eine weiterführende Schule ein Aufnahmeverfahren verbunden. Über die Art des Verfahrens entscheidet der jeweilige Schulleiter. Er legt fest, ob dabei entweder die Ergebnisse der Aufnahmeprüfung oder das letzte Zeugnis der vorherigen Schule stärkeres Gewicht haben. Aufgrund sinkender Schülerzahlen in ganz Tschechien haben viele weiterführende Schulen (insbesondere berufliche Schulen) Schwierigkeiten, ihre Klassen voll zu kriegen. Aufnahmeprüfungen sind deshalb seltener geworden und in der Regel reicht ein erfolgreicher Abschluss der 9. Jahrgangsstufe. An den tschechischen Hochschulen gibt es aber nach wie vor noch Aufnahmeverfahren für die Studienbewerber. Neben einem schriftlichen Test müssen sie meistens auch noch ein Auswahlgespräch absolvieren.
Die Lehrerausbildung ist in Deutschland ebenfalls stärker an der Praxis orientiert als in Tschechien. Die Lehramtsstudierenden müssen schon im Rahmen ihres Studiums einige Praktika machen: ein dreiwöchiges Orientierungspraktikum noch vor dem Studienbeginn und mehrere mehrwöchige Praktika vom 1. bis zum 5. Semester. Nach dem Studium müssen sie einen zweijährigen Vorbereitungsdienst, das sog. Referendariat, absolvieren, das es in Tschechien nicht gibt. Erst danach können sie sich um eine Lehrerstelle bewerben, üblicherweise in dem Bundesland, in dem sie studiert haben. Das (bayerische, hessische, etc.) Kultusministerium entscheidet, an welche Schule sie geschickt werden. Bei der Lehrerausbildung in Tschechien ist mindestens ein vierwöchiges Schulpraktikum vorgeschrieben, bei dem der Studierende mindestens 24 Schulstunden pro Fach (in der Regel belegt man zwei Fächer) selbst unterrichten muss. Um eine Anstellung als Lehrers bewerben sich die Absolventen dann direkt bei einer Schule ihrer Wahl, egal an welchem Ort in Tschechien. Über die Einstellung entscheidet der jeweilige Schuldirektor oder die jeweilige Schuldirektorin. Besonders große Unterschiede zwischen beiden Ländern gibt es bei der Höhe des Gehalts der Lehrkräfte im Verhältnis zum Durchschnittsgehalt.
In der Tschechischen Republik verläuft gerade eine Reform des Curriculums, deren Ziele im so genannten Weißen Buch (Nationales Programm der Bildungsentwicklung, 2002) aufgeführt sind. Die Reform stärkt merklich die Autonomie der Schulen als auch ihre Verantwortung für die Qualität der Schülerbildung, da die Schulen von nun an selbst für die Gestaltung der Lehrpläne zuständig sind. Von staatlicher Seite wird lediglich das so genannte Rahmenbildungsprogramm vorgegeben, das den äußeren Rahmen für die Schülerbildung festlegt. Auf dieser Grundlage schreiben die einzelnen Schulen nun selbst so genannte Schulbildungsprogramme, wobei sie die Möglichkeit haben, ein eigenes Profil zu entwickeln, das den Besonderheiten der Schule, ihrer Schüler oder der Region, in der die Schule liegt, Rechnung trägt.
In Bayern werden die Lehrpläne für jeden Schultyp zentral durch das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung München erstellt. Diese Lehrpläne bestimmen die Lerninhalte der jeweiligen Fächer, dabei ist der Unterrichtsstoff auf die Jahrgangsstufen verteilt und mit einer ungefähren Stundenvorgabe für jedes Thema versehen. Im tschechischen Rahmenbildungsprogramm ist nicht festgeschrieben, wann und wie lange bestimmte Inhalte unterrichtet werden sollen. Diese Zeiteinteilung müssen die Schulen selbst vornehmen.
Beim Vergleich des tschechischen mit dem bayerischen Curriculum muss deren unterschiedliche Form besonders berücksichtigt werde. Dem bayerischen Lehrplan entsprechen am ehesten die tschechischen Schulbildungsprogramme, die jedoch von Schule zu Schule variieren. Daher kann für einen Vergleich nur das Rahmenbildungsprogramm herangezogen werden, in dem zwar allgemeine Ziele und vor allem Unterrichtsinhalte formuliert sind, das aber seiner Form nach dem bayerischen Lehrplan ähnelt.
Das tschechische Rahmenbildungsprogramm für den Primarbereich und Sekundarbereich I (was in Tschechien als Grundschule bezeichnet wird und auch die unteren Jahrgangsstufen des Gymnasiums umfasst) für das Fach Geschichte lässt sich mit dem bayerischen Lehrplan Geschichte für die Realschule vergleichen. Als wichtigstes Bildungsziel betonen beide Lehrpläne den Erwerb von Schlüsselkompetenzen und die Nutzung der gewonnenen Kenntnisse im praktischen Leben. Weiter beschreiben sie den Wissensstand, den die Schülerinnen und Schüler auf den einzelnen Etappen ihrer Schullaufbahn erwerben sollen. In der bayerischen Realschule wie auch in der tschechischen Grundschule beginnt man mit dem Geschichtsunterricht in der 6. Klasse.
Das Rahmenbildungsprogramm in Tschechien ist unterteilt in verschiedene Fächergruppen, Geschichte gehört zusammen mit dem Fach Staatsbürgerkunde in die Gruppe „Mensch und Gesellschaft“. Geschichte kann dabei als selbstständiges Fach oder zusammen mit Staatsbürgerkunde gelehrt werden. Ihre Eingliederung in den Jahrgangsstufen 6 bis 9 ist Sache der Schule, es muss lediglich die minimale Stundenzahl von 11 Stunden für die Fächergruppe „Mensch und Gesellschaft“ erfüllt werden. Die Schule kann im Rahmen ihres Profils diese minimale Stundenanzahl ausweiten.
An bayerischen Mittelschulen hat man Geschichte/Politik/Geographie zu einer Fächergruppe zusammengefasst, die ab der Jahrgangsstufe 5 als ein Fach von einer Lehrkraft unterrichtet wird. In den Jahrgangsstufen 5 und 6 wird das Fach zwei Stunden pro Woche unterrichtet, in den Jahrgangsstufen 7 bis 9 (bzw. 10 beim M-Zug) sind es drei Stunden. Zu den Lerninhalten und Lernzielen des Fachs Geschichte/Politik/Geographie gehören ein historisches, geografisches und politisch-soziales Grundwissen sowie Kernkompetenzen auf dem Gebiet der Informationssuche und -auswertung. Besonders auf das vertiefende Üben und die Anwendung des Wissens und Kompetenzen der Schüler wird in der Mittelschule Wert gelegt.
Die Gymnasialbildung wird in Bayern gerade von neun auf acht Jahre gekürzt. Mit dem Geschichtsunterricht fängt man an bayerischen wie auch an tschechischen Gymnasien im 6. Schuljahr an. In den Jahrgangsstufen 6 bis 10 erhalten die Schüler der bayerischen Gymnasien einen chronologischen Überblick über die wichtigsten Ereignisse und Epochen der Weltgeschichte. Auf Basis dieser Kenntnisse beschäftigen sie sich in der 11. und 12. Jahrgangsstufe mit Querschnittsthemen aus der Regional- und Weltgeschichte (z. B. Wurzeln europäischer Denkhaltungen, Idee der Nation, Nahostkonflikt) und lernen Methoden historischer Forschung kennen (Lehrplan Geschichte Jgst. 6-12). In Tschechien bilden die Jahrgangsstufen 5 bis 8 die höheren Stufen des 8-jährigen Gymnasiums, auf dem 6-jährigen Gymnasium sind das die Stufen 3 bis 6 und auf dem 4-jährigen Gymnasium die Stufen 1 bis 4. Die Ausbildung in den höheren Gymnasialstufen richtet sich nach dem Rahmenbildungsprogramm für Gymnasien. Geschichte ist zusammen mit dem Fach „Bürger- und gesellschaftswissenschaftliche Grundlagen“ Teil des Gebietes „Mensch und Gesellschaft“. Geschichte kann dabei als selbstständiges Fach oder auch integriert gelehrt werden. Verpflichtend ist es in den Jahrgangsstufen 5 und 6 des 8-jährigen Gymnasiums, in den Jahrgangsstufen 3 und 4 des 6-jährigen Gymnasiums sowie in den Jahrgangsstufen 1 und 2 des 4-jährigen Gymnasiums. Die Schülerinnen und Schüler können sich außerdem in den letzten beiden Jahren ihrer Schulausbildung Geschichte als Wahlfach wählen. Diese Wahlfächer dienen dazu, Schlüsselkompetenzen zu entwickeln und den Lehrinhalt dessen gelehrten Faches zu vertiefen und auszubauen. In Geschichte wird der Unterrichtsstoff der Jahrgangsstufen 6 bis 9, dessen Verteilung und Schwerpunkte vom jeweiligen Schulbildungsprogramm abhängen, in den Jahrgangsstufen 10 bis 13 noch einmal vertiefend behandelt.
Neu sind in der bayerischen gymnasialen Oberstufe die Wissenschaftspropädeutischen Seminare und die Projekt-Seminare (W- und P-Seminare), in denen sich die Gymnasiasten drei Halbjahre lang intensiv mit einem Thema auseinandersetzen. Diese Seminare sollen das wissenschaftsorientierte Arbeiten, die Studien- und Berufsorientierung sowie die methodischen, personalen und sozialen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler fördern. Die Seminare werden zusätzlich zu den regulären Unterrichtsfächern angeboten und jeder Schüler muss je ein W- und ein P-Seminar aus einem Fach seiner Wahl (z. B. Geschichte) besuchen.
Das tschechische Rahmenbildungsprogramm für Gymnasien führt die Behandlung von Querschnittsthemen wie z. B. Persönlichkeitsbildung und Sozialverhalten, Denken in globalen Zusammenhängen, Medienerziehung u. ä. als verpflichtenden Bestandteil des Gymnasialunterrichts ein. Die Art und Weise wie auch das zeitliche Ausmaß der Behandlung dieser Querschnittsthemen liegen im Kompetenzbereich der einzelnen Schulen, so dass die Durchführung eingeständiger Projekte und Seminare denkbar wäre, aber auch die Thematisierung im Rahmen eines eigens dafür geschaffenen Unterrichtsfachs.
Zum Schulsystem der Tschechischen Republik und Bayerns
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus. Auf Deutsch, teilweise auch auf Englisch.
Ministerium für Schule, Jugend und Sport der Tschechischen Republik. Nur auf Tschechisch und Englisch.
Bayerische Verfassung, 3. Hauptteil, 2. Abschnitt – Bildung und Schule. Auf Deutsch und Englisch.
Urkunde der Grundrechte und -freiheiten, Bestandteil der Verfassung der Tschechischen Republik Auf Englisch und Tschechisch.
Tschechisches Nationalinstitut für Bildung. Überblick über das Bildungssystem in der Tschechischen Republik. Nur auf Tschechisch.
Übersichtliche Präsentation des deutschem Schulsystems auf einem Internetportal für Deutschlernende. Nur auf Deutsch.
Ausführlicher Vergleich der Schulsysteme Bayerns, Sachsens und der Tschechischen Republik mit Glossar aus dem Jahr 2006. Zweisprachig: Deutsch und Tschechisch.
Zu den bayerischen und tschechischen Curricula
Der bayerische Lehrplan, Seiten des bayerischen Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung. Nur auf Deutsch.
Informationen zur Oberstufe des bayerischen Gymnasiums (G8). Nur auf Deutsch.
Detaillierte Informationen über Aufbau und Inhalte der Wissenschaftspropädeutischen und Projekt-Seminare der bayerischen gymnasialen Oberstufe. Nur auf Deutsch.
Pädagogisches Forschungsinstitut (VÚP) in Prag, enthält auch das Rahmenbildungsprogramm. Auf Tschechisch, teilweise auf Englisch.
Tschechisches nationales Programm für Bildungsentwicklung von 2001. Grundlage für die aktuelle Reform der Curricula. Auf Englisch verfügbar.
Detaillierte Informationen über das tschechische Rahmenbildungsprogramm. Auf Tschechisch.