Dokumente zu den Grenzanlagen
Im Jahr 1951 erließ das tschechoslowakische „Ministerium der Nationalen Sicherheit“ einen „Erlaß über das Grenzland“, mit dem eine Sperrzone und eine Grenzzone eingeführt wurden. Die Sperrzone durfte - außer von der Grenzwache - überhaupt nicht mehr betreten werden, für die Grenzzone benötigte man eine Genehmigung. Die abgebildete Genehmigung war zu Arbeitszwecken ausgestellt worden.
Mit Plakaten und Hinweisschildern warnte die bayerische Grenzpolizei vor dem Verlauf der Staatsgrenze, die einige Kilometer vor den tschechoslowakischen Grenzanlagen verlief und somit nicht sofort ersichtlich war.