Reisedokumente
Antrag auf Ausstellung eines tschechoslowakischen Passes, 1988
Antrag auf Ausstellung eines Ausreisevermerks, 1989
Der so genannte Ausreisevermerk war die eigentliche Ausreisegenehmigung. Wenn man ausreisen wollte, musste man einen Antrag dafür stellen. Der Antrag musste von der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber, von der Schule, Militärverwaltung oder dem Nationalausschuss empfohlen werden. Bevor die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber den Antrag empfahl, musste man einige weitere Bedingungen erfüllen und ein Gespräch in der Kaderabteilung über sich ergehen lassen. Auch in der Schule musste man zuerst einen Antrag stellen, in dem man das Reiseziel angeben musste und den dann die Studienleiterin oder der Studienleiter, die Klassenlehrerin bzw. der Klassenlehrer und der oder die Vorsitzende des Sozialistischen Jugendverbands bewilligen mussten. Man musste zum Antrag 2 Fotos, eine Gebührenmarke im Wert von 50 Kronen, den Reisepass, die Devisenzusage und den Auszug aus dem Strafregister beilegen. Mit dem Antrag musste man persönlich in die Reisepässe- und Visaabteilung der Polizei gehen. Die Erledigung des Antrags auf den Ausreisevermerk dauerte etwa ein Monat. In dieser Zeit hatte der Antragsteller/die Antragstellerin keinen Reisepass und konnte deswegen nicht einmal in die sozialistischen Länder ausreisen.
Antrag auf Ausstellung eines Reisevermerks, 1975
Einreisevisum in die Bundesrepublik Deutschland, 1988
Antrag auf Devisenzusage
Die sogenannte Devisenzusage war die einzige Möglichkeit, wie man auf offiziellem Weg Fremdwährung (jedoch nur eine begrenzte Menge) gegen tschechische Kronen wechseln konnte. Den Antrag auf die Devisenzusage musste man in der Tschechoslowakischen Staatsbank stellen. Der Antrag musste von Arbeitgeberin oder Arbeitgeber, von der Schule oder vom Nationalausschuss empfohlen sein. Man musste ihn mit einer Gebührenmarke versehen und einige Wochen auf die Erledigung warten. Die Devisenzusage wurde jedes Jahr bis Ende März zugeteilt. Jeder konnte den Antrag stellen, jedoch die so genannten „unzuverlässigen“ Personen haben meisten keine Devisenzusage bekommen. Ohne sie durfte man nicht ausreisen.